Die Führungskraft könnte sich fragen warum sie sich einer Bewertung durch die Beschäftigten aussetzen muss obwohl es eigentlich Aufgabe des Arbeitgebers ist Leistungsbewertungen vorzunehmen. Die Aufsichtsbehörde bleibt mit ihren Empfehlungen bei einer Linie die sie bereits in früheren Veröffentlichungen (Vgl. LfDI Baden-Württemberg 30. Unternehmen und Behörden sollten zusätzlich prüfen ob Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bzw. Personalrats bestehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.