Die Sonderregelung gilt für Angehörige der Feuerwehren der Polizei der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes bei Einsatzfahrten und vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten. Die Aspekte der Verkehrssicherheit werden durch den Deutschen Feuerwehrverband nicht verkannt: „Wir begrüßen es sehr dass es vielerorts bereits spezialisierte Trainingsangebote für die Fahrer von Einsatzfahrzeugen gibt“ erklärt Kröger. Fahrsicherheitstrainings in Simulatoren und auf speziellen Übungsstrecken werden erfolgreich in eigener Regie und in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in den Ländern angeboten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.