Das Finanzamt hat allerdings das Recht die Einkommensteuererklärung die durch einen Steuerberater erstellt wird auch bis zu einem Termin vor dem 31.12. des Folgejahres anzufordern. Bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater ist die Einkommensteuererklärung ab 2018 bis spätestens 28.02. des übernächsten Jahres abzugeben. Der Verspätungszuschlag wird bei Überschreiten der Abgabefrist automatisch festgesetzt er unterliegt daher nicht mehr wie bisher dem Ermessen des Finanzamts. Source: https://www.artikelschreiber.com/.