Entgegen der betrieblichen Dienstwagenrichtlinie nutzte der Mitarbeiter die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Tankkarten wiederholt zum Betanken seiner Privatautos. Zudem befand das Arbeitsgericht die vom Arbeitgeber vorgegebene Dienstwagenregelung verbiete die private Nutzung der Tankkarten nicht mit ausreichend deutlicher Klarheit. Der Mitarbeiter habe den Arbeitgeber getäuscht indem er die Tankbelege eingereicht hat ohne darauf hinzuweisen dass sich darunter Abrechnungen für Tankvorgänge befinden die außerhalb der vertraglichen Anweisungen erfolgt sind. Source: https://www.artikelschreiber.com/.