KI-Systeme die den ethischen Grundsätzen in der EU widersprechen und somit ein inakzeptables Risiko darstellen sollen gänzlich verboten werden zum Beispiel Social-Scoring-Systeme. Zu den Hochrisikosystemen zählen unter anderem KI-basierte Anwendungen die im Personalmanagement in der Aus- und Weiterbildung in der kritischen Infrastruktur oder in der Industrie als Sicherheitskomponenten oder -bauteile zum Einsatz kommen. Für ein solches System könnten künftig strengere Vorgaben gelten denn KI-Anwendungen die bei Bewerbungsverfahren zum Einsatz kommen sind laut dem aktuellen Vorschlag der Verordnung als Hochrisikosysteme gelistet. Source: https://www.artikelschreiber.com/.