Auf entsprechende Fragen der Verbände hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 2. Oktober 2023 erste Hinweise gegeben wie mit den zuvor genannten Formaten künftig umzugehen ist. Streng genommen entspricht dies nicht der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU. Daher werde aktuell bereits an einer Lösung gearbeitet welche die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Source: https://www.artikelschreiber.com/.