Ernennung ist das Verfahren durch welches ein Beamtenverhältnis begründet oder wesentlich verändert wird. Die Ernennung umfasst folgende Fälle (§ 10 BBG § 8 Beamt StG): Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) Umwandlung erste Verleihung eines Amtes Beförderung und Herabsetzung Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahn. Aushändigung bedeutet die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes der Originalurkunde mit Willen der Ernennungsbehörde und des zu Ernennenden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.