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Erklärung zur Barrierefreiheit - Märkischer Kreis

Erklärung zur Barrierefreiheit - Märkischer Kreis


Zusammenfassung:    So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.maerkischer-kreis.de sind häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um hunderte Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen.


Barrierefreiheit - Was bedeutet das eigentlich? Immer mehr Menschen setzen auf barrierefreie Websites und öffentliche Gebäude. Doch was genau bedeutet Barrierefreiheit? Und welche Anforderungen muss eine Website erfüllen, um als barrierefrei zu gelten? Laut dem BayBO (Bayerische Bauordnung) gilt eine Barrierefreiheit dann, wenn "die Errichtung eines baulichen Objekts so beschaffen ist, dass es für alle Menschen ohne Einschränkungen zugänglich und nutzbar ist". Das bedeutet also, dass auch Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen die Räumlichkeiten nutzen können. Doch was sind die Anforderungen für eine barrierefreie Website? Hier gibt es bestimmte Standards, die in der DIN EN 301549 festgeschrieben sind. Unter anderem müssen Texte gut lesbar sein und Bilder müssen auch ohne Farben erkennbar sein. Außerdem sollen Videos Untertitel haben und Webseiten sollen per Tastatur bedienbar sein. Und wie sieht es mit öffentlichen Gebäuden in Bayern aus? Hier gibt es klare Vorgaben im BayBO: Öffentlich zugängliche Gebäude müssen barrierefrei sein. Das beinhaltet unter anderem: - Stufenlose Zugänge - Ausreichend breite Türen - Rampen oder Lifte - Markierte Stellplätze für Rollstühle Auch der Leitfaden "Barrierefreies Bauen Bayern" bietet Hilfestellung bei der Umsetzung von Barrierefreiheit. Hier werden Empfehlungen zur Gestaltung von Wegen, Treppen oder auch Toilettenräumen gegeben. Doch nicht nur Bayern hat sich diesem Thema verschrieben: Auch der Bund hat einen Leitfaden zum Barrierefreien Bauen herausgegeben. Hier werden Richtlinien für barrierefreie Wohnungen, Schulen oder auch Kinos erläutert. Barrierefreiheit sollte nicht nur als lästige gesetzliche Vorgabe gesehen werden. Es geht hier vielmehr darum, allen Menschen die gleichen Chancen und Möglichkeiten zu geben - unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Wir sollten uns daher alle dafür einsetzen, dass Barrierefreiheit zur Selbstverständlichkeit wird. Und wer sich noch intensiver mit dem Thema auseinandersetzen möchte: Unter https://www.lvr.de/de/nav_main/sozial_inklusion/bauen_und_wohnen/barrierefreiheit/barrierefreiheit_1.jsp gibt es weitere Informationen und hilfreiche Tipps. Keyword-Optimierung: Anforderungen Barrierefreiheit Website Barrierefreiheit Bayern öffentliche Gebäude BayBO Art 48 Kommentar Leitfaden barrierefreies Bauen Bayern Barrierefreies Bauen Bayern PDF DIN 18040-2 Leitfaden barrierefreies Bauen Bund BayBO barrierefrei


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Erklärung zur Barrierefreiheit - Märkischer Kreis
Bildbeschreibung: Erklärung zur Barrierefreiheit - Märkischer Kreis


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Was gilt als barrierefrei? - Wesentliche Kriterien einer barrierefreien Wohnung nach DIN 18040-2. Öffentlicher Bereich von Wohngebäuden: Gehwege: Mindestens 1,20 Meter breit, schwellenlos, gut befahrbar, gut beleuchtet, mit Orientierungshilfen. Rampen: Mindestens 1,20 Meter breit, mit beidseitigem Handlauf und Radabweiser, maximal 6 Prozent ...

  • Was bedeutet barrierefrei nach DIN? - Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach § 4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz [1]).

  • Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und behindertengerecht? - Nach der DIN 18040 Teil 2 ist eine Wohnung „barrierefrei“, wenn die Türen innerhalb der Wohnung mindestens 80 cm breit sind. Von „rollstuhlgerecht“ spricht die DIN 18040 Teil 2, wenn die Türen mindestens 90 cm breit sind.

  • Welche Arten von Barrierefreiheit gibt es? - Folgende Arten von Barrieren werden unterschieden:. Vertikale Barrieren. ... Horizontale Barrieren. ... Räumliche Barrieren. ... Ergonomische Barrieren. ... Anthropometrische Barrieren. ... Sensorische Barrieren.


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