Dabei fanden in jedem Monat ein bis drei Besuche des VTN statt sodass insgesamt an 29 Tagen – davon sechs Dienstage ein Donnerstag und 22 Freitage – Rinder begutachtet wurden. Rinder die tierschutzrelevante Veränderungen aufwiesen bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit von beträchtlichen Schmerzen und/oder Leiden auszugehen war wurden zur Begutachtung durch den/die diensthabende(n) Amtsveterinär(in) zurückbehalten. Bei der Erstellung des Schemas wurde darauf geachtet dass die Untersuchungskriterien für Personen ohne tiefer gehende tiermedizinische Kenntnisse gut nachvollziehbar und im Rahmen der regelmäßigen Tierkontrolle leicht anwendbar gewesen wären. Source: https://www.artikelschreiber.com/.