an professionelle Schädlingsbekämpfer oder an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) in Ausnahmen berät die Gemeinde- Amts- oder Stadtverwaltung ohne jedoch selbstständig tätig werden zu können. Während für letztere lediglich ein vernünftiger Grund für die Entfernung von Nestern gegeben sein muss (zum Beispiel unmittelbare Nähe zu stark frequentierten Bereichen wie Terrassen etc) bedarf es bei anderen Arten einer Genehmigung des zuständigen LLUR. Hornissen und Wespen regulieren Massenbestände von anderen Insekten Hummeln bestäuben mit ihrem langen Rüssel auch Blüten die Bienen nicht erreichen können Wildbienen sorgen für eine reiche Ernte im Obstgarten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.