Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis) wenn ein Neubau entsteht eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena) welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.