Zudem muss für jedes Elternteil ein eigener Elterngeldantrag gestellt werden wenn beide Elternzeit nehmen und Elterngeld erhalten möchten. Wer sein Kind nach der Geburt selber betreut und weniger als 32 Stunden in der Woche arbeitet hat grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld und sollte dieses daher auch beantragen. Das Elterngeld beträgt maximal 67 Prozent des bisherigen Einkommens Ausnahmen bilden hier lediglich Geringverdiener bei denen der prozentuale Anteil höher liegen kann. Source: https://www.artikelschreiber.com/.