Schreiben:

Hauptthema und Schwerpunkt des Artikels

Ausrichtung des Textes

Klicken Sie auf den grünen Button mit dem Text "Text generieren!".

Gratis Online Text Generator - Texte & Artikel schreiben ohne Anmeldung

Bitte verlinke unseren kostenlosen Dienst für mehr Sichtbarkeit: Jetzt verlinken

Hilf' ArtikelSchreiber.com indem Du einen kostenlosen Link zu uns setzt:


Inhaltsverzeichnis

Fertigstellung deines individuellen Artikels

Downloade deinen Artikel:    
Download als HTML Datei
Download als PDF Datei

Artikel-Qualität: 8/10


Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)


elektronische patientenakte, richlinien, kinder- und jugendliche, kbv, pvs


Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)
Fragen und Antworten zum ePtA – was kann er, was muss ich beachten?



Metakey Beschreibung des Artikels:     LPK - LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz für Mitglieder und Patienten


Zusammenfassung:    Die Bundespsychotherapeutenkammer (B PtK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich für das Aussetzen der Sanktionen in Bezug auf die elektronische Patientenakte eingesetzt, wenn die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind: Per Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) haben sowohl die B PtK als auch die KBV auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen gefordert. Wie BPtK und KBV berichten, hat das BMG mittlerweile bestätigt, dass die Sanktionierung nicht gelten solle, wenn der Ausweis vor dem 1. Juli 2021 vom Vertragsarzt oder -psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt werde. Da die Landespsychotherapeutenkammer nur für die Bestätigung des Attributs „Psychologische(r) Psychotherapeut(in)“ / „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut(in)“ zuständig ist und nicht für die Herstellung und Auslieferung, wenden Sie sich mit Fragen zur Beantragung bitte immer direkt an Ihren VDA.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    

  1. Wer benötigt den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA)?


```html



Elektronische Patientenakte: Richtlinien für Kinder- und Jugendliche in Bezug auf KBV und PVS


Die digitale Gesundheitsversorgung ist im Umbruch, doch gerade im Bereich Kinder- und Jugendmedizin gibt es noch offene Fragen zur elektronischen Patientenakte (ePA). In diesem Artikel erklären wir die wichtigen Richtlinien, die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Praxisverwaltungssysteme (PVS) sowie praktische Tipps für Eltern, Ärzte und Therapeuten.





TL;DR:


Die elektronische Patientenakte (ePA) bietet eine zentrale Lösung, um Gesundheitsdaten sicher und digital zu speichern. Besonders in der Kinder- und Jugendmedizin gibt es jedoch spezifische Anforderungen, die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geregelt werden. Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen dabei angepasst werden, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Eltern sollten auf Datenschutz achten, während Therapeuten und Ärzte darauf vorbereitet sein müssen, mit diesen Technologien umzugehen. Der Zugang wird häufig durch den elektronischen Psychotherapeutenausweis (ePtA) erleichtert. Die KBV setzt sich zudem für ein Aussetzen von Sanktionen ein, wenn technische Voraussetzungen fehlen.





Was ist die elektronische Patientenakte?


Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von Krankenkassen bereitgestellte Plattform, um medizinische Daten zentral zu speichern. Dazu gehören Befunde, Impfungen oder auch Medikationspläne. Das Ziel ist klar: mehr Transparenz und eine bessere Versorgung durch schnellen Datenaustausch.


Für Kinder- und Jugendliche gelten dabei besondere Datenschutzbestimmungen. Eltern oder gesetzliche Vertreter verwalten zunächst die Zugriffsrechte, bis das Kind ein bestimmtes Alter erreicht.





Die Rolle der KBV bei der Umsetzung


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Schlüsselrolle bei der Einführung der ePA, insbesondere bei der Anpassung der technischen Standards in Praxen. Sie gibt vor, wie Praxisverwaltungssysteme (PVS) gestaltet sein müssen, um Kompatibilität mit der ePA sicherzustellen.



  • Richtlinien: Die KBV erarbeitet verbindliche Vorgaben für Ärzte und Psychotherapeuten.

  • Sanktionen: Bei technischen Problemen setzt sie sich für das Aussetzen von Sanktionen ein – eine wichtige Maßnahme, um den Übergang zu erleichtern.

  • Schulungen: Fortbildungsangebote sollen Praxen unterstützen.





Wie betrifft das Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?


In der Kinder- und Jugendmedizin stehen Therapeuten oft vor besonderen Herausforderungen. Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz betont, dass gerade bei sensiblen Patientenakten wie denen von Kindern höchste Datensicherheitsstandards eingehalten werden müssen.


Der elektronische Psychotherapeutenausweis (ePtA) ist dabei unerlässlich. Mit ihm können Therapeuten sicher auf das System zugreifen und Daten verschlüsselt austauschen.





Datenschutz – worauf Eltern achten sollten


Viele Eltern sind unsicher: „Wer hat Zugriff auf die Daten meines Kindes?“ Diese Sorge ist berechtigt. Die gute Nachricht ist jedoch, dass sowohl die KBV als auch Krankenkassen klare Regeln für den Datenschutz aufgestellt haben:



  • Zugriffsrechte: Eltern kontrollieren den Zugriff, bis das Kind mündig ist.

  • Transparenz: Jeder Zugriff wird dokumentiert.

  • Sicherheit: Verschlüsselte Systeme verhindern unbefugten Zugang.





Praxistipps für Ärzte und Therapeuten


Egal ob in Brandenburg oder anderswo in Deutschland – Ärzte und Therapeuten sollten sich rechtzeitig mit der ePA vertraut machen. Hier einige praktische Hinweise:



  1. Nutzen Sie Schulungen der KBV oder Ihrer Landespsychotherapeutenkammer.

  2. Kontrollieren Sie regelmäßig Updates Ihrer PVS-Software.

  3. Informieren Sie Patienten aktiv über die Vorteile und Sicherheitsmaßnahmen der ePA.


Die Einführung mag anfangs komplex wirken, bietet aber langfristig Vorteile für alle Beteiligten.





Fazit


Die Einführung der elektronischen Patientenakte in der Kinder- und Jugendmedizin stellt hohe Anforderungen an alle Beteiligten – sei es technisch oder organisatorisch. Doch die Vorteile überwiegen: Mehr Transparenz, sicherer Datenaustausch und eine bessere Versorgung Ihrer Liebsten. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie die Unterstützung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer oder Krankenkasse.


Weitere Informationen direkt auf der Website Ihrer Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.


```


Youtube Video


Videobeschreibung: Try Not To Laugh Challenge! 😂 Funniest Fails of the Week | 2023


Elektronischer Psychotherapeutenausweis (ePtA)
Bildbeschreibung: LPK - LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz für Mitglieder und Patienten


Social Media Tags:    

  • #LPK
  • #Psychotherapeuten
  • #LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-PfalzKammer
  • #Psychotherapeut
  • #Psychologische
  • #innen
  • #Landespsychotherapeutenkammer
  • #Fragen
  • #VDA
  • #Daten
  • #Bitte
  • #Informationen
  • #Jugendlichenpsychotherapeut
  • #Patient
  • #ePtA
  • #Kinder


Inhaltsbezogene Links:    

  1. Einführung der ePA in Praxen ab 29. April - Verpflichtende ...
  2. ePA für Kinder und Jugendliche: Neue KBV-Richtlinie ...
  3. Harte Sanktionen bei ePA-Nichtnutzung zunächst ausgesetzt
  4. KBV bewertet „Soft-Start“ der elektronischen Patientenakte ...
  5. Einführung der ePA in Praxen ab 29. April – Verpflichtende ...

   


Erstelle ähnliche Artikel:    


Folgende Fragen können wir dir beantworten:


Datum der Veröffentlichung:


Teile die Botschaft! Teile diesen Artikel in den sozialen Medien:    


Autor:    


Helfen Sie anderen, uns zu finden: Teilen Sie unseren Link!

Bitte verlinke uns: Jetzt verlinken


Melde dich zum kostenlosen ArtikelSchreiber Newsletter an!
Mehr Werbeumsätze pro Monat? Selbstständiges Business? Finanziell frei werden? Erfahre hier wie!

Mit deiner geschäftlichen Email Adresse anmelden und erfahren wie: