Sie ermöglicht Bürgern Unternehmen und Behörden das rechtssichere Signieren elektronischer Dokumente – zum Beispiel von Verträgen Angeboten oder Rechnungen Steuererklärungen oder Gerichtsdokumenten. Den gesetzlichen Rahmen für QES schafft seit 2016 die EU-Verordnung eIDAS (Electronic I Dentification Authentication and Trust Services). Die Signaturdienste der D-Trust im Vergleich Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS stehen unsere Lösungen für rechtsichere elektronische Signaturen die sich durch Praxisnähe und Alltagstauglichkeit auszeichnen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.