Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert zudem dass Patienten mit der Frage welche Daten nun beschränkt werden sollten unter Zeitdruck überfordert sein könnten. Sensible Daten wie psychische Erkrankungen sexuell übertragbare Krankheiten oder Abtreibungen sollen grundsätzlich automatisch in der elektronischen Patientenakte vermerkt sein. Wiederum sollen aus Sicht der Gesundheitspolitiker auch sensible Daten für Ärzte wichtig sein um beispielsweise eine korrekte Medikamentenwahl treffen zu können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.