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Elektronische Patientenakte: Was sich jetzt veraendert

Ab 2025 kommt die elektronische Patientenakte - automatisch. Was Patienten beachten müssen und wie ein Widerspruch bei der Datenfreigabe möglich ist.


Zusammenfassung:    Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert zudem, dass Patienten mit der Frage, welche Daten nun beschränkt werden sollten, unter Zeitdruck überfordert sein könnten. Sensible Daten wie psychische Erkrankungen, sexuell übertragbare Krankheiten oder Abtreibungen sollen grundsätzlich automatisch in der elektronischen Patientenakte vermerkt sein. Wiederum sollen aus Sicht der Gesundheitspolitiker auch sensible Daten für Ärzte wichtig sein, um beispielsweise eine korrekte Medikamentenwahl treffen zu können.


Elektronische Patientenakte: Was sich jetzt verändert Die elektronische Patientenakte (ePA) ist in aller Munde und wird unser Gesundheitssystem revolutionieren. Doch wie steht es eigentlich um den Widerspruch gegen die ePA? Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Daten zu schützen und wie können wir von den Vorteilen der ePA profitieren? In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über das Thema und klären auf, was sich jetzt verändert. Der Widerspruch gegen die ePA ist ein heiß diskutiertes Thema. Viele Menschen fragen sich, ob es möglich ist, ihre Daten zu schützen und die Herausgabe von sensiblen Informationen zu verhindern. Die gute Nachricht ist: Ja, das ist möglich! Jeder Patient hat das Recht, der elektronischen Speicherung seiner medizinischen Daten zu widersprechen. Doch wie funktioniert das genau? Im Grunde ist der Widerspruch gegen die ePA ganz einfach. Du kannst einen formlosen Brief an deine Krankenkasse schicken und darin erklären, dass du nicht möchtest, dass deine Daten elektronisch gespeichert werden. Es gibt auch Musterbriefe im Internet, die dir als Leitfaden dienen können. Einfach herunterladen, ausfüllen und abschicken – schon bist du dem Schutz deiner Daten ein Stück näher gekommen. Natürlich hat der Widerspruch auch seine Konsequenzen. Wenn du dich gegen die ePA entscheidest, kann es sein, dass du bestimmte Leistungen deiner Krankenkasse nicht mehr in Anspruch nehmen kannst. Zum Beispiel könnten Bonusprogramme oder digitale Services damit verbunden sein, dass du deine Daten freigibst. Aber keine Sorge, du behältst trotzdem dein Recht auf medizinische Versorgung – das steht außer Frage. Nun stellt sich die Frage, warum du überhaupt von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen solltest. Die ePA bietet nämlich auch viele Vorteile für dich als Patienten. Durch die elektronische Speicherung deiner medizinischen Daten haben Ärzte schnelleren Zugriff auf wichtige Informationen. Das kann im Notfall lebensrettend sein. Außerdem können verschiedene Ärzte untereinander besser kommunizieren und eine optimale Behandlung sicherstellen. Wenn du dich also dafür entscheidest, deine Daten der ePA freizugeben, profitierst du von einem effizienteren Gesundheitssystem und einer verbesserten medizinischen Versorgung. Gleichzeitig kannst du aber auch deine Bedenken ernst nehmen und von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, um deine Daten zu schützen. Die ePA ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens. Es lohnt sich, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine informierte Entscheidung zu treffen. Wenn du mehr über die ePA erfahren möchtest, findest du auf der Website von [Unaique.net](https://www.unaique.net/) weitere Informationen. Insgesamt bringt die elektronische Patientenakte viele positive Veränderungen mit sich. Du hast die Möglichkeit, deine medizinischen Daten schneller und effizienter zu teilen und von einer verbesserten Behandlung zu profitieren. Gleichzeitig hast du aber auch das Recht, deine Daten zu schützen und von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Informiere dich über alle Möglichkeiten und finde heraus, was für dich am besten ist. Quelle: [


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Videobeschreibung: Die elektronische Patientenkarte (ePA) und der Widerspruch


Ab 2025 kommt die elektronische Patientenakte - automatisch. Was Patienten beachten müssen und wie ein Widerspruch bei der Datenfreigabe möglich ist.
Bildbeschreibung: Ab 2025 kommt die elektronische Patientenakte - automatisch. Was Patienten beachten müssen und wie ein Widerspruch bei der Datenfreigabe möglich ist.


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Wie kann ich der ePA widersprechen? - Versicherte können bei ihrer Krankenkasse schon vor der ePA -Bereitstellung widersprechen. Die Krankenkassen werden beauftragt, hierzu ein bürgerfreundliches Verfahren aufzusetzen. Nach Anlage der ePA können die Versicherten über die ePA -App dem Zugriff widersprechen.

  • Wie widerspreche ich elektronischer Patientenakte? - Eine Verpflichtung zur Anlage und Nutzung einer ePA besteht nach geltendem Recht nicht. Eine Anlage einer ePA ohne Beantragung und Einverständnis durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt aktuell nicht. Ein Widerspruch ist zur Vermeidung einer ePA gegenwärtig daher nicht erforderlich.

  • Wo lege ich Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte ein? - der Widerruf zur Nutzung muss gegenüber Ihrer Krankenkasse in einer geeigneten Form ausgesprochen werden. Dies kann beispielsweise über die von Ihrer Krankenkasse bereitgestellte ePA-Anwendung geschehen. Zum genauen Vorgehen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

  • Bis wann ePA widersprechen? - Bis 15. Januar 2025 haben gesetzlich Krankenversicherte noch Zeit, sich für oder gegen die elektronische Patientenakte (ePA) zu entscheiden. Danach wird ohne aktiven Widerspruch automatisch eine angelegt. Schon jetzt aber kann sie genutzt und bestimmt werden, was drin steht und wer was sieht.


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