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Elektronische Patientenakte EPA kommt 2024: Widerspruch jedoch moeglich

Elektronische Patientenakte EPA kommt 2024: Widerspruch jedoch moeglich


Zusammenfassung:    Ab 2024 sollen dann laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ALLE Krankenversicherten eine elektronische Akte erhalten und sich nur selbst kümmern müssen, wenn sie diese NICHT wollen. Zunächst können Patientinnen und Patienten in der ePA Daten aus bereits vorhandenen Anwendungen und Dokumentationen, wie zum Beispiel Arztbriefe, Notfalldaten, Medikationsplan, Befunde oder Röntgenbilder speichern. Damit Versicherte jederzeit Einsicht in die eigene Akte nehmen können, stellt jede gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern eine mobile Anwendung (App) zur Verfügung.


Die Elektronische Patientenakte (EPA) ist ein Thema, das in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat. Die Idee, alle medizinischen Daten eines Patienten digital zu erfassen und zu verwalten, klingt zunächst vielversprechend. Doch wie bei den meisten technologischen Neuerungen gibt es auch hier Kritik und Bedenken. Ein Widerspruch gegen die EPA ist möglich, aber bevor wir uns genauer damit befassen, werfen wir einen Blick auf das Konzept der elektronischen Patientenakte. Die EPA soll es Ärzten, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen ermöglichen, Informationen über einen Patienten schnell und einfach auszutauschen. Dadurch soll die Qualität der Versorgung verbessert und Doppeluntersuchungen vermieden werden. Die EPA kommt voraussichtlich im Jahr 2024 in Deutschland, doch bereits jetzt können sich Patienten Gedanken darüber machen, ob sie ihre medizinischen Daten in elektronischer Form speichern lassen möchten. Hier kommt der Widerspruch ins Spiel. Jeder Patient hat das Recht, der Speicherung seiner Daten in der EPA zu widersprechen. Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen von diesem Recht Gebrauch machen möchten. Einige Patienten sorgen sich um den Datenschutz und fürchten, dass ihre sensiblen Informationen in falsche Hände geraten könnten. Andere sind skeptisch gegenüber der Technologie selbst und vertrauen lieber auf altbewährte Methoden der Datenspeicherung. Wieder andere haben Bedenken hinsichtlich des Zugriffs auf ihre Daten und möchten die Kontrolle darüber behalten. Wenn Sie sich dazu entscheiden, der Speicherung Ihrer Daten in der EPA zu widersprechen, müssen Sie dies schriftlich tun. Es gibt verschiedene Muster und Vorlagen für einen solchen Widerspruch, die im Internet verfügbar sind. Sie können diese herunterladen und an Ihre Bedürfnisse anpassen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Widerspruch gegen die EPA keine Auswirkungen auf Ihre medizinische Versorgung haben darf. Ärzte sind verpflichtet, Ihnen die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen, unabhängig davon, ob Ihre Daten in der EPA gespeichert sind oder nicht. Die Entscheidung, ob Sie die EPA nutzen oder widersprechen möchten, liegt letztendlich bei Ihnen. Informieren Sie sich gründlich über Vor- und Nachteile und treffen Sie eine informierte Entscheidung. Denken Sie daran, dass es kein Richtig oder Falsch gibt - es geht darum, was für Sie persönlich am besten ist. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung dokumentieren und gegebenenfalls Ihren Widerspruch einreichen. Das gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche respektiert werden. Für weitere Informationen zum Thema Elektronische Patientenakte und Widerspruch können Sie gerne auf der Webseite von Artikelschreiber (https://www.artikelschreiber.com/) vorbeischauen. Dort finden Sie informative Artikel und hilfreiche Tipps rund um das Thema. Abschließend möchte ich betonen, dass die Einführung der Elektronischen Patientenakte ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens ist. Es ist jedoch auch wichtig, dass jeder Patient die Möglichkeit hat, seine persönliche Entscheidung zu treffen und seine Rechte zu wahren. Quelle: https://www.artikelschreiber.com/


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Videobeschreibung: Die elektronische Patientenkarte (ePA) und der Widerspruch


Elektronische Patientenakte EPA kommt 2024: Widerspruch jedoch moeglich
Bildbeschreibung: Elektronische Patientenakte EPA kommt 2024: Widerspruch jedoch moeglich


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Wie kann man der elektronischen Patientenakte widersprechen? - Eine Verpflichtung zur Anlage und Nutzung einer ePA besteht nach geltendem Recht nicht. Eine Anlage einer ePA ohne Beantragung und Einverständnis durch die Bürgerinnen und Bürger erfolgt aktuell nicht. Ein Widerspruch ist zur Vermeidung einer ePA gegenwärtig daher nicht erforderlich.

  • Bis wann kann man der elektronischen Patientenakte widersprechen? - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will das ändern. Ende August wurde deshalb auf der Kabinettsklausur in Meseberg ein weiteres Gesetz zur elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen. Demnach sollen Anfang 2025 alle eine bekommen, die dem nicht widersprechen.

  • Ist die elektronische Patientenakte verpflichtend? - Bundesgesundheitsminister Prof. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.

  • Können Patienten ihre elektronische Patientenakte selber einsehen? - Der GKV-Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass alle Dokumentinhalte in der ePA so verschlüsselt sind, dass niemand die Inhalte lesen kann - außer den Versicherten selbst und denen, die sie dazu berechtigt haben.


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