Die elektronische Patientenakte soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle Patientendaten die bislang an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegt wurden digital zusammentragen. Laut Gesetzentwurf müssen Ärzte etwa beim Eintragen einer HIV-Infektion eines Schwangerschaftsabbruch oder einer psychischer Erkrankung ihre Patientinnen und Patienten auf die Möglichkeit zum Widerspruch der Daten-Dokumentation hinweisen. Patienten müssen das Hochladen und den Zugriff auf die medizinischen Daten mittels ihrer elektronischen Gesundheitskarte und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) in Praxen oder Krankenhäusern freigeben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.