(3) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte Maße Gebrauchswerte Belastbarkeit Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. (7) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl Bruch- Transport- Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. (4) Die Gewährleistung entfällt wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Source: https://www.artikelschreiber.com/.