Viele Rechtsverletzer sind sich gar nicht darüber bewusst mit dem Verbreiten eines Fotos einer Melodie oder eines Videos etwas Verbotenes zu tun. Dies ist bei Urheberrechtsverletzungen regelmäßig kein großes Problem da es dem Antragsteller in vielen Fällen nicht zugemutet werden kann die Verletzung seiner Rechtsposition über einen längeren Zeitraum hinzunehmen. Wenn Sie geltend machen können dass eine Urheberrechtsverletzung nicht vorliegt etwa weil eine Ausnahme nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) besteht oder Sie ein Recht zur Verwendung des geschützten Werkes hatten können Sie sich bei Gericht gegen den Antragsteller verteidigen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.