Auch wenn Sie erst mit dem Grundsteuerbescheid in welchem die Hebesätze der Kommunen eingerechnet sind die tatsächliche Höhe ihrer zukünftigen Grundsteuer erfahren sollten sie auch die vorherigen Bescheide gründlich prüfen. Entdecken Sie einen Fehler beispielsweise beim Bodenrichtwert dem Baujahr der Anzahl der Garagen der Wohn- und Nutzfläche oder der Fläche des Grundstücks sollten Sie nicht zögern und Ihr Finanzamt um Korrektur bitten. Prüfung des Mindestwerts Als letzter Schritt wird noch kontrolliert ob 75 Prozent des Bodenwerts vor Abzinsung mehr sind als der ermittelte Grundsteuerwert (Punkt 10). Source: https://www.artikelschreiber.com/.