Voraussetzung sind in jedem Fall mindestens 35 Versicherungsjahre also 35 Jahre in denen der Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt hat. Aus diesem Prozentsatz lässt sich ein Rentenfreibeitrag errechnen auf den Rentner bis zum Lebensende keine Steuern zahlen müssen. Wer auch nach der Rente arbeitet wird wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt und ist danach kranken- und pflegeversichert außer bei einer geringfügigen Beschäftigung. Source: https://www.artikelschreiber.com/.