Korrekt angewendet sorgt es für Transparenz und Vergleichbarkeit von erbrachten Studienleistungen wodurch deren Anrechnung erleichtert und damit die Mobilität von Studierenden gefördert wird. Dazu zählen: Teilnahme an Lehrveranstaltungen Praktika Selbststudium (Bibliotheksarbeit oder Arbeit zu Hause) Prüfungsvorbereitung Abschlussarbeiten und Abschlussprüfungen ECTS -Anrechnungspunkte geben keine Auskünfte über den Lerninhalt die Lernergebnisse oder die erworbenen Kompetenzen der Studierenden/des Studierenden. Gleiches gilt wenn alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase erfolgreich absolviert wurden sofern diese mit mindestens 14 ECTS -Anrechnungspunkten bewertet werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.