Bei einem Durchführungsvertrag liegt folgende Situation vor: Ein Vorhabensträger stimmt mit der Gemeinde einen Plan zur Durchführung eines Vorhabens ab. Auf Grundlage dieses Vertrages verpflichtet er sich unter Einhaltung einer bestimmten Frist ganz bzw. teilweise die Erschließungskosten zu tragen. Der Vertrag bedarf der Schriftform und meistens sogar der notariellen Beurkundung wenn zugleich ein Grundstück übertragen werden soll. Source: https://www.artikelschreiber.com/.