D StV Mitteilung vom 03.03.2022 Bis 07.03.2022 wird offiziell auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für nicht bis Ende 2021 offengelegte Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verzichtet. Angesichts der andauernden Zusatzbelastungen durch die Corona-Lage wendet sich der D StV erneut an das Bundesministerium der Justiz und plädiert für eine Verlängerung bis Ende Mai 2022. Um nur ein Beispiel zu nennen wurden jüngst aufgrund der weiterhin angespannten Corona-Lage etwa die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 bis Ende Juni 2022 verlängert. Source: https://www.artikelschreiber.com/.