Die elektronische Krankmeldung gilt zwar für alle gesetzlich Krankenversicherten werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Privatärzten Reha-Kliniken Physio- und Psychotherapeuten krankgeschrieben muss die AU weiterhin schriftlich an den Vorgesetzten weitergeleitet werden. Bildrechte: IMAGO / Westend61 Grundsätzlich gilt also: Wer sich krankschreiben lässt muss den Krankenschein weder bei der gesetzlichen Krankenkasse noch beim Arbeitgeber einreichen. Grundsätzlich erfährt der Arbeitgeber - genau wie beim bisherigen „gelben Schein“ - weder die Diagnose noch den ärztlichen Befund des Patienten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.