Der Anspruch der Tarif-Angestellten des öffentlichen Rechts ergibt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Einsichtsrecht in die Personalakte sowie dem Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei dem Erlass von Richtlinien für die Beurteilung. Die Beurteilung selbst besteht in der Regel aus einem Soll-Ist-Vergleich verschiedener Merkmale wie Fähigkeiten Kenntnisse und sonstige Kompetenzen anhand einer vorher bestimmten Aufgabendefinition der Tätigkeit. Der Beurteilte selbst kann den Dienstherrn zu einer Stellungnahme verpflichten wenn er substantiiert vortragen kann dass erforderliche Belange für eine vollständige Beurteilung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.