Der Staat bezahlt den Leistungsempfängern aus der ersten Säule eine minimale Existenzgrundlage – für das Leben im Alter bei Erwerbsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen nach einem Todesfall. Mit maximal erste-saeule-maximum-monat-einzelperson pro Monat für eine Einzelperson und erste-saeule-maximum-monat-ehepaar für Ehepaare (Stand aktuelles-jahr) reicht die Altersrente jedoch gerade für das Nötigste. Darauf müssen Sie achten Eine volle Rente erhalten Personen die zwischen dem 20. Altersjahr und dem Rentenalter ununterbrochen AHV-Beiträge einbezahlt haben. Source: https://www.artikelschreiber.com/.