Beachten Sie hierbei die Voraussetzungen für eine steuerbefreite Lieferung. Kleinunternehmer müssen nicht auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen da sie ohnehin keine Steuern ausweisen und sich hier bereits auf die vorliegende Kleinunternehmerregelung beziehen. In solchen Fällen muss auf der Rechnung ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung erfolgen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.