Allerdings ist es mit einigem Aufwand verbunden diese Einwilligung einzuholen: Um die Einwilligungserklärung an die Notfallkontaktperson zu versenden ist zusätzlich ihre Anschrift oder ihre E-Mail-Adresse notwendig. Sollte sich dies etwa aufgrund einer Trennung bei Ehegatten oder Lebenspartnern ändern läge es im allgemeinen Interesse die Daten nicht mehr zu verarbeiten. Doch angesichts des Aufwands der damit verbunden ist ist es praxisnäher die Daten ohne formelles Einholen einer Einwilligung zu erfassen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.