In letzter Zeit gibt es vermehrt Hinweise auf Testanrufe durch vermeintlich seriöse Anrufer um Auskunft über die Verarbeitung von Daten einer privaten Person im Unternehmen zu erhalten. Schon die Auskunft dass z.B. die Person nicht bekannt sei darf nicht erteilt werden da dies bereits ein abmahnfähiges Verhalten darstellt! Die richtige Antwort muss immer lauten: Bitte haben Sie Verständnis dass wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen am Telefon keine Auskunft erteilen können. Source: https://www.artikelschreiber.com/.