Ist der Übernahmepreis für das Kind definiert geht es um die Finanzierung und somit die Art der Übertragung. Falls Sie ein Nutzniessungs- oder Wohnrecht vereinbart haben ist der Wert dieses Rechtes ebenfalls als Gegenleistung zu verrechnen. Gut zu wissen: Wenn der Erbvorbezug mindestens 25 Prozent vom geschätzten Liegenschaftswert ist übernimmt die oder der Erwerbende die Grundstückgewinnsteuerlast. Source: https://www.artikelschreiber.com/.