Achtung: Vorhersehbare Staus aufgrund regelmäßig hohen Verkehrsaufkommens gelten meist nicht als außergewöhnlicher Umstand und sollten in die Tourenplanung als Puffer eingeplant werden. Gilt für: Fahrer auf der Heimreise am Tag vor ihrer Wochenruhezeit Fahrer auf der Heimreise am Tag vor ihrer Wochenruhezeit Überschreitung der Lenkzeit: bis zu einer Stunde oder bis zu zwei Stunden (Voraussetzung: Einlegen einer 30-minütigen ununterbrochenen Lenkpause) Tachoausdruck mit Vermerk dokumentieren Ausgleich durch gleichwertige Ruhepause bis zum Ende der dritten Woche nach Ausnahme (in Verbindung mit beliebiger Ruhezeit) Gesetzesgrundlage: Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 Ausgleichsregel: Artikel 12 Absatz 5 der VO (EG) Nr. 561/2006 Erweiterung der Fähr- und Zugregelung Dies betrifft die Erweiterung der bisherigen Regelung um die Möglichkeit auch Wochenruhezeiten durch die Benutzung von Fähre oder Zug unterbrechen zu dürfen. Ebenso als Ausnahme gilt (allerdings erst ab 01.07.2026) der grenzüberschreitende Werkverkehr zur Güterbeförderung mit Fahrzeugen zwischen mehr als 25 und maximal 35t wobei die Haupttätigkeit des Fahrers nicht das Lenken sein darf. Source: https://www.artikelschreiber.com/.