Im Gegensatz zur männlichen Hanfpflanze die auch Femel genannt wird bildet die weibliche deutlich mehr Knospen. CBD unterliegt jedenfalls im Gegensatz zu THC nicht dem Betäubungsmittelgesetz und darf legal vertrieben werden solange der enthaltene THC-Gehalt 02% nicht übersteigt. Das Ganze hat oft eine bräunlich-grüne Farbe und wird genau wie Marihuana meist geraucht. Source: https://www.artikelschreiber.com/.