Ausnahmsweise stehen aufgrund des Wiedergutmachungsgedankens des Artikel 116 Abs. 2 Grundgesetz die Antragsvordrucke in englischer Sprache zur Verfügung. Wenn Sie darüber hinaus Hilfe brauchen schreiben Sie uns eine E-Mail an: oder wenden Sie sich an Ihre deutsche Auslandsvertretung. Auskünfte zu konkreten Unterlagen Dokumenten und Rechtsfragen die Ihre persönliche Situation betreffen können wir vor Antragsstellung in der Regel nicht erteilen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.