Die Podologie fällt unter eine Erlaubnispflicht welche zwar nicht voraussetzt dass medizinische Fachkenntnisse vorliegen es werden aber umfängliche absolvierte Prüfungen zur Erlaubnis der Ausübung des Berufs vorausgesetzt. Dieses Problem fängt bereits im Kindesalter an und Probleme mit den Füßen werden früh mit in die „Wiege“ gelegt da die Kinderfüße in der entscheidenden Wachstumsphase vorwiegend durch zu kleines und/oder falsches Schuhwerk beeinträchtigt werden. Dazu sollten Gründer sich stets für private Zwecke eine umfängliche Planung erstellen damit keine Überraschungen in Form von liquiden Engpässen auftreten. Source: https://www.artikelschreiber.com/.