In einer Zielvereinbarung hat er sich mit seinem Arbeitgeber darauf geeinigt dass er wenn er innerhalb eines Kalenderjahres die Website-Besuche des Onlineshops um 50 % steigert einen Bonus von weiteren 5.000 Euro erhält. Zeigt die bisherige Leistung dass der Mitarbeiter sein Ziel voraussichtlich bis zum Ende des Bonuszeitraums erreicht hätten steht ihm der zeitanteilige Bonus zu. Hat er dagegen bis zum 30.06. die Website-Besuche lediglich um 15 % gesteigert ist davon auszugehen dass er bis Jahresende nur eine Steigerung von 30 % bewirkt und damit sein Ziel nicht erreicht hätte. Source: https://www.artikelschreiber.com/.