Hat der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung vorsätzlich unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht sodass Steuern nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden konnten kann es sich um Steuerhinterziehung handeln. Anzahl der Ermittlungsfälle Die Fahndungsstellen der Länder führen hauptsächlich Fahndungsprüfungen durch sind aber in den vergangenen Jahren in hohem Maße auch mit der Erledigung von Amts- und Rechtshilfeersuchen beschäftigt. In bestimmten Fällen sieht die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des zuständigen Gerichts von der Erhebung der öffentlichen Klage ab und erteilt dem Beschuldigten die Auflage einen Geldbetrag zu zahlen (§153a StPO ). Source: https://www.artikelschreiber.com/.