© Tero Vesalainen / i Stock / Getty Images Plus Wer am Computer arbeitet und häufig unter Kopfschmerzen leidet dem ist eventuell schon mit einer extra Brille geholfen: der Bildschirmbrille oder Bildschirmarbeitsbrille. Darauf sollten Arbeitgeber achten: Die in der betriebsärztlichen Bescheinigung ausgewiesenen medizinisch notwendigen Kosten müssen sich mindestens auf regelmäßig erhobene Preiserhebungen bei überregional tätigen Optikerketten stützen. Sämtliche Sonderleistungen die nicht ausdrücklich vom Betriebsarzt als notwendig gekennzeichnet sind müssen sie selbst tragen (z.B. getönte Gläser besondere Entspiegelungen Kunststoffgläser und spezielle Brillenfassungen). Source: https://www.artikelschreiber.com/.