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Bildschirmbrille: Beschaffung und Kostenerstattung


Kostenübernahme Bildschirmarbeitsplatzbrille Arbeitgeber


Die Bildschirmbrille ist optimal auf die Arbeit am Computer abgestimmt. Welche Rechte und Pflichten dabei gelten, lesen Sie hier.


Zusammenfassung:    © Tero Vesalainen /​ i Stock /​ Getty Images Plus Wer am Computer arbeitet und häufig unter Kopfschmerzen leidet, dem ist eventuell schon mit einer extra Brille geholfen: der Bildschirmbrille oder Bildschirmarbeitsbrille. Darauf sollten Arbeitgeber achten: Die in der betriebsärztlichen Bescheinigung ausgewiesenen medizinisch notwendigen Kosten müssen sich mindestens auf regelmäßig erhobene Preiserhebungen bei überregional tätigen Optikerketten stützen. Sämtliche Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich vom Betriebsarzt als notwendig gekennzeichnet sind, müssen sie selbst tragen (z.B. getönte Gläser, besondere Entspiegelungen, Kunststoffgläser und spezielle Brillenfassungen).


Bildschirmbrille: Beschaffung und Kostenerstattung



In der heutigen digitalen Welt, in der Bildschirmarbeit einen immer größeren Teil unseres Arbeitsalltags einnimmt, ist der Schutz unserer Augen von entscheidender Bedeutung. Viele Arbeitnehmer verbringen Stunden vor Bildschirmen, sei es in Büros, Home-Office-Umgebungen oder anderen Arbeitsstätten. Um die Sehfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten, ist die richtige Sehhilfe, wie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, unerlässlich.

Die Bedeutung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille



Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern die notwendigen Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, um ihre Sehfähigkeit bei Bildschirmarbeit zu unterstützen. Eine Bildschirmbrille ist speziell darauf ausgelegt, die Augen bei der Arbeit am Computerbildschirm zu entlasten und mögliche Augenbeschwerden zu reduzieren. Sie kann dazu beitragen, die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu steigern.

Kostenerstattung durch den Arbeitgeber



Im Falle der Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille können Arbeitnehmer in Kelsterbach, Hessen, Germany auf die Unterstützung ihres Arbeitgebers zählen. Viele Unternehmen sind bereit, die Kosten für eine solche Brille zu übernehmen oder zumindest einen Zuschuss dazu zu leisten. Dies ist nicht nur im Interesse der Mitarbeitergesundheit, sondern dient auch der Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung



Damit die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille vom Arbeitgeber übernommen werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich, um festzustellen, ob eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit notwendig ist. Diese Untersuchung kann von einem Augenarzt oder einem Facharzt für Arbeitsmedizin durchgeführt werden.

Fallbeispiel: Kostenerstattung in Kelsterbach



Ein Beispiel verdeutlicht die Kostenerstattung für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in Kelsterbach: Frau Müller arbeitet seit fünf Jahren als Sachbearbeiterin in einem Büro. Aufgrund häufiger Kopfschmerzen und trockener Augen während der Arbeit am Computer entscheidet sie sich, eine Untersuchung beim Augenarzt durchführen zu lassen. Der Arzt stellt fest, dass Frau Müller eine spezielle Brille für die Bildschirmarbeit benötigt. Nach Vorlage des ärztlichen Attests übernimmt ihr Arbeitgeber die Kosten für die Brille oder gewährt einen Zuschuss.

Fazit



Die Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille und die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber sind wichtige Aspekte des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer in Kelsterbach, Hessen, Germany sollten sich bewusst sein, dass sie Anspruch auf Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Sehfähigkeit haben. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitern die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, tragen sie nicht nur zur Gesundheit und Zufriedenheit ihrer Belegschaft bei, sondern erfüllen auch ihre arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen.

Wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter geht, sollte die Investition in eine Bildschirmarbeitsplatzbrille als eine Win-Win-Situation betrachtet werden - sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber. Es lohnt sich, in das Wohlergehen der Mitarbeiter zu investieren und sie mit den richtigen Werkzeugen auszustatten, um ihre Leistungsfähigkeit und ihr Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu steigern.


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Bildschirmbrille: Beschaffung und Kostenerstattung
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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Welche Kosten muss der Arbeitgeber für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bezahlen? - Generell ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, die Kosten für eine Arbeitsplatzbrille zu übernehmen. Lediglich Schweißerbrillen werden generell vom Arbeitgeber übernommen, da diese zur Schutzkleidung gehören und diese der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss.

  • Wer übernimmt die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille? - Grundsätzlich ist die Bildschirmbrille Eigentum des Arbeitgebers. Sie verbleibt am Arbeitsplatz und ist beim Ausscheiden aus dem Betrieb zurückzugeben. Da dies nicht unbedingt sinnvoll ist, werden oftmals in betrieblichen Vereinbarungen Zuschussregelungen für die Kostenerstattung ausgehandelt.

  • Wie hoch Zuschuss Bildschirmarbeitsplatzbrille? - Seit 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro – seit 2020 bis zu 600 Euro – je Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

  • Wie beantrage ich eine Arbeitsplatzbrille beim Arbeitgeber? - Der Augenarzt wird Dir bei Bedarf ein Rezept mit Vermerk ausstellen, welches Du verwendest, um bei Deinem Arbeitgeber eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu beantragen. Am besten holst Du Dir die Kostenvorschläge von Optikern ein und Du solltest diese unbedingt mit Deinem Vorgesetzten absprechen!


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