Es gibt im Finanzamt eine interne Grenze die sogenannte Nichtbeanstandungsgrenze. Bei Beträgen unterhalb dieser Grenze werden meist keine Nachweise eingefordert. Sollten also Belege abhandengekommen oder nicht verfügbar sein bietet das Finanzamt sogenannte Pauschalbeträge. Source: https://www.artikelschreiber.com/.