Die Mehrheit der ausländischen Studienbewerber*innen muss vor Beginn des Fachstudiums Deutschkenntnisse auf DSH 2-Niveau (bis auf wenige studiengangsspezifische Ausnahmen) vorweisen. Es wird erwartet dass Englischkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B1 (für Bachelorstudiengänge) B2 (für Masterstudiengänge) des europäischen Referenzrahmens für Sprachen bereits im Heimatland erworben wurden. Sie erhalten dann Ihre Semesterunterlagen wie den Studentenausweis das Semesterticket sowie den Zugang zu den Universitätseinrichtungen (Mensa Bibliothek IT-Services Hochschulsport etc...). Source: https://www.artikelschreiber.com/.