Nur dann nämlich wenn dereinan derhat kann er von seinem Vermieter die Erteilung einer Der BGH hat bereits im Jahr 1984 mit Beschluss vom 03.10.1984 – VIII ARZ 2/84- eine Konkretisierung des Begriffs des berechtigten Interesses i. sei aber bereits dann anzunehmen wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stünden die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen ließen. Das Interesse einer alleinstehenden Mutter eine andere erwachsene Person -gleich welchen Geschlechts- mit einem Kind in die Wohnung aufzunehmen um die Probleme der Kindererziehung gemeinsam zu bewältigen hat das AG Hamburg mit Urteil vom 17.08.1982- 42b C 129/82- als berechtigt i. Source: https://www.artikelschreiber.com/.