Zusammenfassung der Ziele eines Bebauungsplan gemäß §1 Abs. 5 BauGB Erhalt einer menschenwürdigen Umwelt Klimaschutzförderung sozialgerechte Nutzung des Bodens (ohne Beeinträchtigung des Allgemeinwohls) Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen Erhalt von Landschafts- und Ortschaftsbildern baukultureller Art Denkmalschutz Befriedigung der kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung Umweltschutz Mit einem Bebauungsplan ist es somit auch möglich darzustellen wie Emissionen möglichst vermieden werden oder regenerative Energien genutzt werden können. Unter anderem soll für eine Art Ordnung gesorgt werden sodass beispielsweise nicht Hochhäuser direkt neben Einfamilienhäusern stehen oder Grundstücke zu nah einander gebaut werden. Es ist zudem empfehlenswert alle Angaben zu einem Grundstück wie beispielsweise die Grundstücksnummer parat zu haben möchte man den Bebauungsplan einsehen. Source: https://www.artikelschreiber.com/.