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Baumproblem in Neuss: Fotovoltaikanlage falsch geplant


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Neuss: Fotovoltaikanlage falsch geplant - Baumschutz geht vor
Baumproblem in NeussFotovoltaikanlage falsch geplant - Baumschutz geht vor



Metakey Beschreibung des Artikels:     Der Investor hat den Schattenwurf nicht berechnet, bevor er seine Fotovoltaikanlage plante. Jetzt soll das Problem die Stadt richten.


Zusammenfassung:    Denn ein Walnussbaum in seinem Garten und eine Eiche gleich daneben auf städtischem Grund verschatten in etlichen Monaten des Jahres die Fotovoltaikanlage, die der langjährige CDU-Kreistagsabgeordnete erst im Sommer auf das Dach seines Wohnhauses in Rosellerheide montieren ließ. „Wir holen nur noch 50 Prozent aus der Anlage heraus“, klagt Bäumken. Rosellerheide · Der Investor hat den Schattenwurf nicht berechnet, bevor er seine Fotovoltaikanlage plante.


Die folgenden Fragen werden in diesem Artikel beantwortet:    




Baumproblem in Neuss: Fotovoltaikanlage falsch geplant





Die Energiewende ist in vollem Gange, und immer mehr Menschen setzen auf nachhaltige Lösungen wie Fotovoltaikanlagen, um ihren Beitrag zur Klimaneutralität zu leisten. Doch was passiert, wenn die Installation einer solchen Anlage mit anderen ökologischen oder rechtlichen Vorgaben kollidiert? Genau diese Frage stellt sich aktuell in einem Fall aus Neuss, der exemplarisch für viele ähnliche Situationen in Deutschland steht. Hier geht es um die Baumschutzverordnung, die Installation einer PV-Anlage auf einem Garagendach und die Notwendigkeit, drei Bäume zu fällen. Ein Dilemma, das nicht nur ökologische, sondern auch rechtliche und planerische Herausforderungen mit sich bringt.



Das Problem: Kein Platz auf dem Hausdach



In Neuss wurde eine Fotovoltaikanlage ursprünglich für das Hausdach geplant. Doch bei der Begutachtung stellte sich heraus, dass das Dach aus baulichen Gründen nicht für die Installation geeignet ist. Die Tragfähigkeit des Daches reicht nicht aus, um die Last der Solarmodule sicher zu tragen. Eine Verstärkung des Daches wäre mit erheblichen Kosten verbunden und wurde daher verworfen. Stattdessen fiel die Wahl auf das Garagendach als alternativen Standort.



Das Garagendach bietet ausreichend Fläche und Stabilität für die PV-Anlage. Doch hier ergibt sich ein neues Problem: Drei große Bäume in unmittelbarer Nähe werfen Schatten auf das Dach und beeinträchtigen damit die Effizienz der Anlage erheblich. Laut Expertenmeinung könnte die Verschattung den Ertrag der Anlage um bis zu 40 Prozent reduzieren – ein Wert, der die Wirtschaftlichkeit des Projekts infrage stellt.



Die Baumschutzverordnung: Ein Hindernis?



In vielen deutschen Städten, darunter auch Neuss, gibt es strenge Baumschutzverordnungen. Diese Regelungen sollen verhindern, dass geschützte Bäume ohne triftigen Grund gefällt werden. In diesem Fall stehen drei Bäume im Fokus, die unter diese Verordnung fallen. Die Eigentümer des Grundstücks haben daher einen Antrag auf Fällung gestellt, der jedoch noch geprüft wird.



Die Baumschutzverordnung von Neuss sieht vor, dass Bäume nur dann gefällt werden dürfen, wenn eine Ersatzpflanzung erfolgt oder eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass der ökologische Wert erhalten bleibt. Doch selbst wenn diese Bedingungen erfüllt werden, bleibt die Frage: Ist es vertretbar, drei ausgewachsene Bäume zu fällen, um eine PV-Anlage zu installieren?



Rechtliche und ökologische Aspekte



Die rechtliche Lage ist komplex. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird die Installation von Fotovoltaikanlagen gefördert, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Gleichzeitig stehen jedoch lokale Regelungen wie die Baumschutzverordnung oft im Widerspruch zu diesen Zielen.



Ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2020 zeigt, wie schwierig solche Fälle sein können. In diesem Fall wurde entschieden, dass eine PV-Anlage trotz Verschattung durch Nachbarbäume installiert werden darf, da die Bäume nicht ohne Weiteres gefällt werden konnten. Das Gericht betonte jedoch auch, dass eine Abwägung zwischen den Interessen des Klimaschutzes und dem Schutz des Baumbestandes notwendig sei.



Mögliche Lösungen



Es gibt mehrere Ansätze, um das Dilemma zu lösen:




  • Ersatzpflanzungen: Die Eigentümer könnten anbieten, an anderer Stelle neue Bäume zu pflanzen, um den ökologischen Verlust auszugleichen.

  • Teilfällung: Statt die Bäume vollständig zu entfernen, könnten einzelne Äste gekürzt werden, um die Verschattung zu minimieren.

  • Anpassung der PV-Anlage: Moderne Technologien wie Mikro-Wechselrichter oder optimierte Module könnten helfen, den Ertrag trotz Verschattung zu maximieren.

  • Alternative Standorte: Vielleicht gibt es auf dem Grundstück noch andere Flächen, die sich für die Installation eignen.



Lokale Perspektive: Hilpolding in Bayern



Auch in Hilpolding in Bayern sind ähnliche Konflikte keine Seltenheit. Hier spielt neben den gesetzlichen Vorgaben auch die lokale Tradition eine Rolle. Viele Gemeinden legen großen Wert auf den Erhalt alter Baumbestände als Teil ihres kulturellen Erbes. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Förderprogramme für erneuerbare Energien, die den Ausbau von Fotovoltaikanlagen unterstützen.



Laut einer Studie des Bayerischen Landesamts für Umwelt aus dem Jahr 2021 sind etwa 15 Prozent der geplanten PV-Anlagen in Bayern von Verschattungsproblemen betroffen. In vielen Fällen konnten jedoch kreative Lösungen gefunden werden, um sowohl den Klimaschutz als auch den Baumschutz zu gewährleisten.



Fazit: Ein Balanceakt zwischen Ökologie und Technologie



Der Fall aus Neuss zeigt exemplarisch, wie schwierig es sein kann, unterschiedliche ökologische und rechtliche Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Während der Ausbau erneuerbarer Energien dringend notwendig ist, darf dies nicht auf Kosten des Baumbestandes geschehen. Eine sorgfältige Abwägung und kreative Lösungsansätze sind gefragt, um beiden Zielen gerecht zu werden.



Für betroffene Hausbesitzer ist es ratsam, frühzeitig Experten hinzuzuziehen und alle rechtlichen sowie technischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sowohl der Klimaschutz als auch der Schutz unserer natürlichen Ressourcen gewährleistet bleiben.





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Baumproblem in Neuss: Fotovoltaikanlage falsch geplant
Bildbeschreibung: Der Investor hat den Schattenwurf nicht berechnet, bevor er seine Fotovoltaikanlage plante. Jetzt soll das Problem die Stadt richten.


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Ist eine PV-Anlage verpflichtend? - Seit März 2022 müssen alle neu gebauten Wohngebäude eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Seit Januar 2023 gilt die Solarpflicht auch für grundlegende Dachsanierungen. Dabei müssen private Hausbesitzer mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche nutzen.

  • Welche Dächer sind für Photovoltaik nicht geeignet? - Bis in die 1990er Jahre hinein wurden häufig Wellplatten oder Kunstschiefer zur Dacheindeckung genutzt, die Asbest enthalten können. Diese Dächer müssen vor der Installation einer PV-Anlage saniert werden, da Asbest gesundheitsschädlich ist und das Dachmaterial nicht geeignet ist.

  • Wie alt darf ein Dach für eine Solaranlage sein? - Das ist insbesondere bei alten Dächern wichtig. Ein Dach muss mindestens 25 Jahre haltbar sein, um eine PV-Anlage zu installieren.

  • Wer muss eine Photovoltaikanlage installieren? - Das Wichtigste. Grundsätzlich gibt es keine rechtliche Verpflichtung, einen Fachbetrieb mit der Installation einer PV-Anlage zu beauftragen, bis auf den Anschluss an das öffentliche Stromnetz, den nur ein im Installateurverzeichnis eingetragener Elektriker vornehmen darf.


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