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Aufklaerung und Glauben: Aktionstag gegen Religionsunterricht

SchülerInnen sind nicht zum Religionsunterricht verpflichtet. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten informiert darüber bundesweit.


Zusammenfassung:    Das Motto: „Reli adieu!“ „Die Information, dass niemand zum Religionsunterricht verpflichtet ist, wird von den meisten Schulen nicht offensiv verbreitet“, meint Ponitka. Dort kursiert ein Schreiben, das der taz vorliegt: Bei „Bekanntwerden der Abmeldung“, heißt es, solle dem Schüler die „Bedeutung des Unterrichts für die persönliche Entwicklung, wie auch die spätere Berufswahl (besonders: kirchliche Einrichtungen im sozialen Bereich) deutlich gemacht werden“. Das bayerische Kultusministerium weist die Kritik zurück: In der Praxis habe es bisher nie Probleme gegeben, sagte eine Sprecherin.


Befreiung vom Religionsunterricht: Glaube ist eine persönliche Entscheidung Religion hat in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle gespielt und spielt sie noch immer. Doch was ist, wenn man selbst nicht gläubig ist? Muss man dann den Religionsunterricht besuchen? In diesem Artikel möchte ich aufklären, welche Möglichkeiten es gibt, sich vom Religionsunterricht abzumelden und warum eine Auseinandersetzung mit dem Thema Religion dennoch wichtig sein kann. Viele Schülerinnen und Schüler stehen vor der Frage, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen müssen, obwohl sie keiner Glaubensgemeinschaft angehören oder keinen persönlichen Bezug zur Religion haben. Die gute Nachricht ist: Es gibt rechtliche Grundlagen, die es ermöglichen, sich vom Religionsunterricht abzumelden. In Deutschland ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ein ordentliches Lehrfach. Das bedeutet, dass er regulär unterrichtet wird und in der Regel verpflichtend ist. Allerdings haben Schülerinnen und Schüler das Recht, sich von diesem Unterricht befreien zu lassen, wenn sie nicht der jeweiligen Glaubensgemeinschaft angehören oder keinen persönlichen Bezug zur Religion haben. Die Regelungen zur Befreiung vom Religionsunterricht können je nach Bundesland unterschiedlich sein. In einigen Bundesländern reicht es aus, eine schriftliche Erklärung der Eltern vorzulegen. In anderen Bundesländern wiederum muss man eine persönliche Begründung abgeben. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld über die konkreten Vorgaben in deinem Bundesland zu informieren. Es ist wichtig zu betonen, dass die Befreiung vom Religionsunterricht nicht bedeutet, dass man sich generell von der Beschäftigung mit dem Thema Religion befreien kann. Gerade in einer multireligiösen Gesellschaft wie unserer ist es von großer Bedeutung, ein Verständnis für unterschiedliche Glaubensrichtungen und Weltanschauungen zu entwickeln. Ein möglicher Ansatzpunkt ist daher der Ethik- oder Philosophieunterricht. Hier werden oft auch Fragen der Religion und Ethik behandelt, sodass man die Möglichkeit hat, sich auf eine andere Art und Weise mit dem Thema auseinanderzusetzen. Darüber hinaus gibt es auch außerschulische Angebote wie Vorträge, Workshops oder Diskussionsrunden, die eine Plattform bieten, um sich mit anderen über religiöse Fragen auszutauschen. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Entscheidung, sich vom Religionsunterricht abzumelden, eine individuelle ist und von persönlichen Überzeugungen geprägt sein kann. Es gibt kein "richtig" oder "falsch" in dieser Frage. Jeder Mensch hat das Recht auf seine eigene Glaubensfreiheit und sollte diese auch respektieren. In diesem Sinne möchte ich dich dazu ermutigen, dich aktiv mit dem Thema Religion auseinanderzusetzen, auch wenn du dich vom Religionsunterricht befreien lassen möchtest. Denn nur durch Aufklärung und offenen Dialog können wir eine tolerante und respektvolle Gesellschaft schaffen. Quelle: [https://www.artikelschreiber.com/](https://www.artikelschreiber.com/) Fußnote: Dieser Artikel dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit. Es


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SchülerInnen sind nicht zum Religionsunterricht verpflichtet. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten informiert darüber bundesweit.
Bildbeschreibung: SchülerInnen sind nicht zum Religionsunterricht verpflichtet. Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten informiert darüber bundesweit.


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Folgende Fragen können wir dir beantworten:

  • Wie schreibe ich eine Abmeldung für den Religionsunterricht? - Erklärung: Hiermit melde ich meinen Sohn/meine Tochter Klasse , ab Schuljahr _____________________ vom Religionsunterricht ab. Diese Entscheidung erfolgt aus Glaubens- und Gewissensgründen. Dies bedeutet, dass meine Tochter/mein Sohn im kommenden Schuljahr am Fach „Philosophieren mit Kindern“ teilnehmen wird.

  • Kann man sich vom Religionsunterricht abmelden? - Kann ich mein Kind vom Religionsunterricht wieder abmelden? Eine Abmeldung ist möglich. Sie muss rechtzeitig zum Ende eines Schuljahres erfolgen und wird am Beginn des folgenden Schuljahres wirksam.

  • Kann man sein Kind aus dem Religionsunterricht nehmen? - Kinder, die keiner oder zumindest nicht der evangelischen oder katholischen Religionsgemeinschaft angehören, dürfen am evangelischen Religionsunterricht teilnehmen oder haben das Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht.

  • Wann kann ich Religion abwählen? - Jeder Schüler ab 14 Jahren, kann Religion abwählen!


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