Dem Arbeitnehmer wird erklärt dass die Personalabteilung nicht dafür verantwortlich ist sofern er nach Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages Sperrzeiten der Arbeitsagentur kassiert und die Abfindung sich aufgrund der Sperren und der damit verbundenen Rechtsfolgen in Luft auflöst. Dieses Gebot wird verletzt wenn der Arbeitgeber während der Verhandlungen eine psychische Drucksituation schafft die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht mehr ermöglicht. Ein Ratschlag zum Schluss: Sie sollten sich bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes vergewissern dass dieser nicht nur die arbeitsrechtliche Angelegenheit übernimmt und Sie dann wegen einer Sperrzeitproblematik auf Fachanwälte für Sozialrecht verweist. Source: https://www.artikelschreiber.com/.