Als Arbeitgeber können Sie einem potenziell guten Mitarbeiter eine zweite Chance geben sich zu beweisen und sind bei entsprechender Ausgestaltung des Aufhebungsvertrags nicht dazu verpflichtet einen Grund zu nennen falls das Arbeitsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Wer sicher gehen will: Arbeitnehmer sollten der Agentur für Arbeit den Aufhebungsvertrag (oder einen Entwurf) vorlegen und vor einer Unterschrift prüfen lassen ob dieser Vertrag eine Sperrfrist auslösen würde. Zu den wichtigsten Gründen für einen Aufhebungsvertrag zählt der Wunsch die Zusammenarbeit früher zu beenden als es laut der gesetzlich geltenden bzw. der individuell vereinbarten Kündigungsfrist möglich wäre. Source: https://www.artikelschreiber.com/.