Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 30. Oktober 2019 – 291/18 Wenn es mit der Gesundheit mal schlechter geht bringen Merkzeichen oder ein höherer Grad der Behinderung durchaus Nachteilsausgleiche mit sich. Weil sich sein Gesundheitszustand verschlechterte beantragte er einen höheren GdB festzustellen und das Merkzeichen aG (außergewöhnlliche Gehbehinderung) anzuerkennen. Da das Gericht die Klage hinsichtlich des gewünschten höheren Grades der Behinderung bereits für unzulässig hielt brauchten dazu auch keine weiteren Gutachten mehr eingeholt zu werden. Source: https://www.artikelschreiber.com/.