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Aufgepasst bei Klageerhebung


Nach schlaganfall antrag auf behinderungsgrad


Klageänderung: Merkzeichen und Höhe des GdB sind unterschiedliche Streitgegenstände


Zusammenfassung:    Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2019 – 291/18 Wenn es mit der Gesundheit mal schlechter geht, bringen Merkzeichen oder ein höherer Grad der Behinderung durchaus Nachteilsausgleiche mit sich. Weil sich sein Gesundheitszustand verschlechterte beantragte er, einen höheren GdB festzustellen und das Merkzeichen aG (außergewöhnlliche Gehbehinderung) anzuerkennen. Da das Gericht die Klage hinsichtlich des gewünschten höheren Grades der Behinderung bereits für unzulässig hielt, brauchten dazu auch keine weiteren Gutachten mehr eingeholt zu werden.


Aufgepasst bei Klageerhebung: Nach Schlaganfall Antrag auf Behinderungsgrad



Ein Schlaganfall kann das Leben von Betroffenen und deren Angehörigen von einem Moment auf den anderen verändern. Die körperlichen und psychischen Folgen sind oft gravierend und erfordern nicht nur medizinische, sondern auch soziale Unterstützung. In Deutschland haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf verschiedene Leistungen, die durch den Grad der Behinderung (GdB) festgelegt werden. Doch wie beantragt man diesen GdB nach einem Schlaganfall? Und was ist zu beachten, wenn der Antrag abgelehnt wird? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um den Antrag auf Behinderungsgrad und die Klageerhebung.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?



Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Beeinträchtigung der Gesundheit und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Er wird in Prozenten angegeben und reicht von 20 bis 100. Ein GdB von 50 oder mehr berechtigt zur Beantragung von Nachteilsausgleichen, wie etwa dem Merkzeichen „G“ für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder „B“ für die Mitnahme einer Begleitperson.

Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2020 etwa 7,9 Millionen Menschen in Deutschland als schwerbehindert anerkannt. Die häufigsten Ursachen für eine Behinderung sind Erkrankungen des Bewegungsapparates, gefolgt von psychischen Erkrankungen und neurologischen Störungen, zu denen auch Schlaganfälle zählen.

Der Antrag auf Feststellung des GdB nach einem Schlaganfall



Nach einem Schlaganfall ist es wichtig, schnellstmöglich einen Antrag auf Feststellung des GdB zu stellen. Hierbei sind einige Schritte zu beachten:

1.

Ärztliche Unterlagen sammeln

: Zunächst sollten alle relevanten medizinischen Unterlagen, wie Arztberichte, Befunde und Therapieberichte, gesammelt werden. Diese Dokumente sind entscheidend für die Beurteilung des Gesundheitszustands.

2.

Antragsformular ausfüllen

: Der Antrag kann online oder in Papierform bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Es ist wichtig, das Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

3.

Fristen beachten

: Der Antrag sollte zeitnah nach dem Schlaganfall gestellt werden. Es gibt keine feste Frist, jedoch kann eine schnelle Antragstellung dazu beitragen, dass Leistungen schneller gewährt werden.

4.

Widerspruch einlegen

: Sollte der Antrag abgelehnt werden, haben Betroffene das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierbei ist es ratsam, sich rechtzeitig über die Fristen zu informieren.

Aufgepasst bei Klageerhebung



Wenn der Widerspruch ebenfalls abgelehnt wird oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet wird, bleibt oft nur noch der Weg zum Sozialgericht. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

-

Klagefrist

: Nach Erhalt des Widerspruchsbescheids haben Sie einen Monat Zeit, um Klage zu erheben. Diese Frist ist zwingend einzuhalten.

-

Klageänderung

: Es besteht die Möglichkeit, die Klage während des Verfahrens zu ändern oder zu ergänzen. Dies kann sinnvoll sein, wenn neue medizinische Erkenntnisse vorliegen.

-

Beweissicherung

: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Beweise und Dokumente vorliegen. Dazu gehören ärztliche Gutachten sowie persönliche Stellungnahmen zur Beeinträchtigung im Alltag.

-

Rechtsbeistand

: Es kann hilfreich sein, einen Anwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Dieser kann nicht nur bei der Klageerhebung unterstützen, sondern auch wertvolle Tipps geben und die Erfolgsaussichten einschätzen.

Nachteilsausgleiche und Merkzeichen



Ein positiver Bescheid über den GdB eröffnet den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen. Dazu gehören:

-

Steuerliche Vergünstigungen

: Menschen mit einem GdB von 50 oder mehr können steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

-

Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr

: Mit dem Merkzeichen „G“ können Betroffene öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen oder erhalten Ermäßigungen.

-

Zusätzliche finanzielle Hilfen

: Je nach GdB können verschiedene finanzielle Unterstützungen beantragt werden, um die Lebensqualität zu verbessern.

Fazit



Die Beantragung eines Grades der Behinderung nach einem Schlaganfall kann eine herausfordernde Aufgabe sein. Es ist jedoch wichtig, sich nicht entmutigen zu lassen und alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Ob durch einen Widerspruch oder eine Klage – es gibt Wege, um die notwendigen Unterstützungen zu erhalten. Informieren Sie sich gründlich über Ihre Rechte und ziehen Sie gegebenenfalls rechtlichen Rat hinzu. Denken Sie daran: Jeder Schritt zählt auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben!

In Nordrhein-Westfalen gibt es zahlreiche Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen, die Unterstützung bieten können. Nutzen Sie diese Ressourcen und treten Sie mit anderen Betroffenen in Kontakt – gemeinsam sind Sie stärker!


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Aufgepasst bei Klageerhebung
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