Unterm Strich sind kleine gemeinnützige Vereine fast gänzlich von der Steuer befreit sagt Ratgeber-Autor Ulrich Goetze. Damit das Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkennt muss man einen entsprechenden Vereinszweck in der Satzung festschreiben sagt Sabine Ehlers. Dazu zählen alle Aktivitäten mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen: Das reicht vom Betrieb des Vereinscafés über den Kuchenverkauf auf dem Sommerfest bis zur Veranstaltung eines Basars. Source: https://www.artikelschreiber.com/.