Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung – AM-RL In der Arzneimittel-Richtlinie sind die allgemeinen Grundsätze für die Verordnung von Arzneimitteln stofflichen Medizinprodukten und Verbandmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung festgehalten. In den Anlagen zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage I bis XII) werden im Einzelnen indikations- und wirkstoffbezogene Konkretisierungen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und qualitätsgesicherten Versorgung mit Arzneimitteln und sonstigen Produkten getroffen. Dies erfolgt beispielsweise über die frühe Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe Festbetragsgruppenbildungen den Erlass von Therapiehinweisen Verordnungseinschränkungen oder Regelungen zum Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel. Source: https://www.artikelschreiber.com/.