Das EU-Bio-Siegel ist seit dem 01. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben welches auch als EU-Bio-Logo bezeichnet wird und Lebensmittel aus ökologischem Anbau kennzeichnet (aus Sternen geformtes Blatt auf grünem Grund). Dieses Siegel löste das seit 2001 existierende deutsche staatliche Bio-Siegel (grünes Sechseck mit „BIO“-Schriftzug) inhaltlich mit gleichen Standards ab. Lebensmittel die mit dem Bio-Siegel gekennzeichnet sind dürfen unter anderem: ... nicht durch bzw. mit/aus gentechnisch veränderte/n Organismen hergestellt werden ... nicht mit Einsatz synthetischer Pflanzenschutzmittel hergestellt werden ... nicht mehr als 5 % konventionell erzeugte Bestandteile enthalten (im Ausnahmefall wenn Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind gemäß Anhang VO) ... keine Süßstoffe und Stabilisatoren sowie synthetische Farbstoffe Konservierungsmittel und Geschmacksverstärker enthalten ... nicht aus monotonen Fruchtfolgen hervorgehen (Zwei- Drei- und Vierfelderwirtschaft) Source: https://www.artikelschreiber.com/.